Masterarbeiten
Die Vergabe von Masterarbeiten an der Professur für Rechnungswesen, insb. Management Control erfolgt zentral über die Abteilung Rechnungswesen. Die entsprechenden Modalitäten der Bewerbung finden sie hier.
Die Formvorschriften für die wissenschaftlichen Arbeiten an der Professur für Rechnungswesen, insb. Management Control finden Sie hier.
Die Platzvergabe findet zeitnah nach Ablauf der Bewerbungsfrist statt. Wenn Sie einen Platz an der Professur für Rechnungswesen, insb. Management Control erhalten haben, werden Sie per E-Mail informiert. Sie müssen innerhalb der von der Abteilung festgelegten Frist die Annahme des Platzes bestätigen. Diesen Platz können Sie im Laufe des Semesters (d. h. im Sommersemester bis 30.09. und im Wintersemester bis 31.03.) in Anspruch nehmen. Wird der Platz bis zum Ende des Semesters nicht in Anspruch genommen, verfällt er und Sie müssen sich erneut bewerben, um einen Platz zu erhalten.
Um die Masterarbeit zu beginnen, senden Sie bitte ca. drei bis vier Wochen vor dem gewünschten Starttermin eine E-Mail an das Sekretariat (sekretariat-bormann[at]wiwi.uni-frankfurt[dot]de) unter Angabe von Themenbereichen, für die Sie sich interessieren. Für mögliche Themenbereiche können Sie sich auf der Seite Forschung über unsere Forschungsschwerpunkte informieren. Der*die Ihnen zugewiesene Betreuer*in meldet sich dann bei Ihnen mit einem Terminvorschlag für das erste Gespräch. Bei diesem Gespräch werden Thema und Methodik der Masterarbeit besprochen. Zu diesem Gespräch bringen Sie bitte außerdem das vom Prüfungsamt ausgefüllte Zuteilungsformular mit, das bis zur endgültigen Anmeldung der Masterarbeit an der Professur verbleibt.
Nach dem ersten Gesprächstermin haben Sie zwei Wochen Zeit, um in Absprache mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in den genauen Titel Ihrer Arbeit festzulegen. Nach Ablauf der zwei Wochen erhalten Sie das ausgefüllte und unterschriebene Zuteilungsformular von Ihrem*Ihrer Betreuer*in zurück und müssen dieses zum nächstmöglichen Sprechstundentermin beim Prüfungsamt abgeben. Die Bearbeitungszeit Ihrer Masterarbeit, die in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt ist, beginnt am Folgetag. Das weitere Prozedere (Abgabe, Begutachtung, etc.) ist ebenfalls in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt.
Bitte beachten Sie, dass bei einem gewünschten Beginn in der vorlesungsfreien Zeit (insb. August/September bzw. März) aufgrund von Forschungsreisen, wissenschaftlichen Konferenzen sowie Urlaubszeit evtl. keine kurzfristige Terminvergabe möglich ist.